Kochen im Kastenwagen: Gas, Lüften, Ordnung

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Gasprüfung nach G 607, Lüften gegen Kohlenmonoxid, platzsparendes Geschirr, sichere Schränke und Kaffee – was ADAC, TÜV NORD, GTÜ und DVFG dazu schreiben.

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Wer im Kastenwagen kocht, hat Herd, Spüle und Vorräte auf engem Raum beieinander. Wir haben zusammengetragen, was Gesetz, Prüforganisationen, ADAC und Fachpresse zur Gasanlage, zum Lüften und zum Verstauen schreiben. Die Hinweise stammen aus den verlinkten Quellen, nicht aus eigenen Messungen.

Gasprüfung nach G 607: alle 24 Monate

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für fest eingebaute Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben, schreibt die GTÜ. Grundlage ist § 60 StVZO: Halter lassen Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht dem Antrieb dienen, nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 prüfen. Fällig ist das vor der ersten Inbetriebnahme, vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und danach im Abstand von 24 Monaten. Laut ADAC darf die Gasanlage ohne diesen Nachweis nicht betrieben werden.

Die Prüfung übernehmen anerkannte Sachkundige. Der Deutsche Verband Flüssiggas nennt als Prüfpunkte unter anderem Druckregler und Gasschläuche, die auf Risse, poröse Stellen und altersbedingten Verschleiß kontrolliert werden, sowie Flammenfarbe, Flammenverhalten und die Zündsicherung an jedem Brenner. Ist alles in Ordnung, wird das Ergebnis in der gelben Prüfbescheinigung dokumentiert, dazu kommt eine neue Prüfplakette. TÜV NORD weist darauf hin, dass Druckregler und nicht feste Anschlussleitungen spätestens zehn Jahre nach Herstellung ausgetauscht werden müssen, unabhängig vom Zustand. Ob und wann dein Fahrzeug an der Reihe ist, klärst du im Zweifel direkt mit einer Prüfstelle.

Lüften und Kohlenmonoxid

Die Verbrennung am Gasherd verbraucht Sauerstoff, und unter ungünstigen Bedingungen kann Kohlenmonoxid entstehen. Die GTÜ beschreibt dieses Gas als farb- und geruchlos; es kann lebensgefährlich sein. Ihre Regel ist knapp: Fenster oder Dachluke auf. Ein Gasherd darf laut GTÜ niemals als Heizung genutzt werden, auch nicht kurz. Als sinnvoll nennt sie einen CO-Melder im Wohnbereich sowie einen Rauchwarnmelder.

Auch die festen Lüftungsöffnungen gehören zur Sicherheit: In seinen Tipps zum Camperausbau nennt der ADAC mindestens zwei dauerhaft offene Lüftungsöffnungen als gesetzlich vorgeschrieben. Sie bleiben also frei. Achte außerdem auf die Flamme: Sie sollte laut GTÜ ruhig und blau brennen, eine gelbe, rußende oder flackernde Flamme kann auf Sauerstoffmangel oder unvollständige Verbrennung hindeuten. Treten Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder ungewöhnliche Müdigkeit auf, heißt es: Geräte aus, Gaszufuhr schließen, lüften und das Fahrzeug sofort verlassen.

Gekocht wird nur, wenn das Fahrzeug sicher steht und die Handbremse kontrolliert ist. Töpfe stehen stabil, Griffe zeigen nach innen. Kleine Kinder und Haustiere bleiben laut GTÜ besser auf Abstand zur Kochstelle – mit zwei Zwergpudeln an Bord ein Hinweis, den wir ernst nehmen.

Geschirr: leicht, stapelbar, faltbar

Beim Crash-Versuch des ADAC flogen die Schränke der Küchenzeile samt Inhalt beim Aufprall durch den Innenraum und gefährdeten die Insassen. Der ADAC rät deshalb zu leichtem Kunststoff-Geschirr und dazu, während der Fahrt nichts offen liegen zu lassen. Teile, die sich ineinanderstellen lassen, brauchen weniger Fläche im Schrank als einzeln verstaute Stücke. Faltbare Schüsseln, Siebe oder Becher lassen sich zusammendrücken, wenn sie nicht gebraucht werden. Bei Töpfen lohnt der Blick darauf, ob sie ineinanderpassen und ob sich der Griff abnehmen lässt.

Ordnung in den Schränken während der Fahrt

Vor der Weiterfahrt macht die GTÜ die Küche reisetauglich: Brenner aus, Absperrhahn zu, Herdabdeckung erst nach dem Abkühlen schließen. Töpfe, Pfannen und Zubehör müssen sicher verstaut sein, weil ungesicherte Gegenstände bei Bremsmanövern oder Ausweichbewegungen gefährlich werden können. promobil rät, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob alle Schrankverschlüsse richtig eingerastet sind. Schweres gehört nach unten und möglichst tief in die Mitte des Fahrzeugs, in die Hängeschränke nur Leichtes wie Handtücher oder Plastikgeschirr. Antirutschmatten unter dem Geschirr im Oberschrank und stapelbare Transportboxen statt loser Tüten nennt promobil als weitere Hilfen. Der Gasflaschenkasten ist dabei kein Stauraum: Laut GTÜ haben lose Gegenstände dort nichts verloren.

Kaffee unterwegs

Für den Morgenkaffee gelten dieselben Regeln wie fürs Kochen: nur im Stand, mit offenem Fenster oder offener Dachluke, Griff von Topf oder Espressokanne nach innen. Handfilter und French Press brauchen nur heißes Wasser vom Herd, eine Espressokanne steht direkt auf der Flamme. Wer lieber elektrisch arbeitet, sollte wissen: Wasserkocher und Kaffeemaschine benötigen laut GTÜ viel Leistung, und auf Campingplätzen sind Stromanschlüsse häufig begrenzt. Mehrfachsteckdosenketten, ungeeignete Verlängerungen oder aufgewickelte Kabeltrommeln können unter Last überhitzen. Für einen separaten Gaskartuschen-Kocher zieht der ADAC in seinen Ausbau-Tipps eine klare Grenze: Er darf nur außerhalb des Fahrzeugs und bei geöffneter Fahrzeugtür oder Heckklappe betrieben werden.

Zum Vergleich Küche und Kochen

Quellen